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Kantonale Platzierungsstellen

(Auszug aus dem Behördenhandbuch Asyl)

Genereller Ablauf

Ausländische Personen, welche einen Asylantrag stellen möchten, haben sich an einer der vier Empfangsstellen des Bundes zu melden. Die Platzierung in die Kantone wird vom Bund zentral koordiniert. Dabei werden dem Kanton Zürich 17,9% der in einem Jahr in die Schweiz einreisenden Asyl Suchenden zugewiesen. Der Bund hat für eine ausgewogene Zuteilung nach Herkunftsländern zu sorgen.

 

Die Platzierung in eine erste Unterkunft

Die von den Empfangsstellen des Bundes am Schalter der Abteilung Asylkoordination (Schaffhauserstrasse 78) eintreffenden Asyl Suchenden werden am gleichen Tag in eine Unterkunft zugewiesen. In der Regel ist dies ein Durchgangszentrum.

 

Die Zweitplatzierung

Nach ca. 6 Monaten werden die Asyl Suchenden einer Gemeinde zugewiesen. Die Platzierungsstelle nimmt dabei auf die Grösse der Gemeinde und ihre strukturellen Gegebenheiten Rücksicht.

 

Adresse:

Abteilung Asylkoordination

Schaffhauserstrasse 78

Postfach

8090 Zürich

Sekretariat: 043 259 52 56