Aktuelles
Die Neuigkeiten der vergangenen Jahren finden Sie auf den
Archiv-Seiten.
Inländervorrang wieder angewendet
Vom Amt für Arbeit und Wirtschaft AWA wird der Inländervorrang bei
Erststellengesuchen angesichts der verschlechterten Wirtschaftslage und
den steigenden Arbeitslosenzahlen bereits seit April 2009 wieder
angewendet. Dies betrifft nur Personen mit N-Ausweis resp. einem
pendenten Asylgesuch, die in der Schweiz noch nicht einer Erwerbsarbeit
nachgegangen sind (Erststellenantritt) und nicht Asylsuchende, die
bereits früher eine Arbeitsbewilligung erhalten haben und eine neue
Bewilligung für einen anderen Arbeitgeber beantragen (Stellenwechsel).
Ob eine 2-jährige Wartefrist wie vor sieben Jahren Anwendung findet ist
noch offen.
Vernetzung der Fachstellen für Integration
Der Newsletter Integration des Bundesamtes für Migration informiert
regelmässig über Entwicklungen, Projekte und Publikationen im Bereich
der Integration. In der Aprilausgabe wird auf die neue Website der 'Schweizerischen
Konferenz der Fachstellen für Integration' KoFI hingewiesen. Diese
vernetzt die Kompetenzzentren Integration, die im Rahmen des
Schwerpunkteprogrammes 2A von Bund, Kantonen und Städten beauftragt
sind. Die Website verlinkt übersichtlich alle Kompetenzzentren
Integration auf einer Plattform und gibt Einblick in die Aktivitäten
des Verbandes. Neu ist die KoFI online erreichbar unter www.kofi-cosi.ch.
Härtefallkommission wird
eingesetzt
Der Regierungsrat hat entschieden eine Härtefallkommission einzusetzen.
Gemäss Medienmitteilung
regelt der Regierungsrat das Geschäft mit einer Verordnung, welche am
01. September 2009 in Kraft treten soll. Die Kommission soll sich aus 7
oder 9 Repräsentant/innen von Landeskirchen, Hilfswerken,
Gemeindevertretern und kantonalen Integrationsbeauftragten
zusammensetzen. Das Gremium soll bei voller Akteneinsicht Einzelfälle
beurteilen und dem Migrationsamt Empfehlungen abgeben. Weichen die
Empfehlungen von der Beurteilung des Migrationsamtes ab, liegt der
definitive Entscheid über ein Bleiberecht bei Regierungsrat
Hollenstein.
Registrierung von Geburten - Gutachten
Zivilstandsbehörden lehnen es ab, Vaterschaftsanerkennungen und
Geburten ins Zivilstandregister einzutragen, wenn die ausländischen
Eltern keine Papiere haben, keinen Wohnsitz nachweisen können oder ihre
Identität nicht geklärt ist.
In einem Gutachten
der pro juventute und der Demokratischen Jurist/innen wird in Bezug auf
die Praxis der Zivilstandsämter folgendes ausgeführt: Die Zivilstandsämter
gehen bei der Registrierung der Geburten von Kinder mit
ausländischen
Eltern sehr unterschiedlich vor. Die herrschenden
Unsicherheiten führen im Ergebnis zu einem Muster strukturell bedingter
Missachtungen des Rechts von Kindern auf Registrierung. Das eidgenössische
Amt für das Zivilstandswesen hat umfassende Weisungskompetenz. pro
juventute ist überzeugt, dass eindeutige und mit der
Kinderrechtskonvention im Einklang stehende Klarstellungen gegenüber
den Zivilstandsämter und den kantonalen Aufsichtsbehörden angebracht
sind. Dazu müsste nach Ansicht von pro juventute Ziffer 4.2 und 4.2.1.
des Kreisschreibens vom 30. Mai 2005 über die Beurkundung der
Personendaten von Ausländerinnen und Ausländern in Erinnerung gerufen
werden. Diese Regelung muss für die Registrierung von Geburten auch
dann gelten, wenn die Identität der Eltern als «streitig» gilt. Wie
lange mit der Beurkundung zugewartet werden kann, oder die Dauer der «vernünftigen
Frist» zur Beschaffung von Dokumenten, darf aber entgegen dem
Kreisschreiben nicht im Ermessen der zuständigen Behörden liegen.
Massgebend ist vielmehr die von der Kinderrechtskonvention und vom
Zivilpakt verlangte Pflicht zur unverzüglichen Registrierung.
Bildungs-, Beschäftigungs- und
Integrationsprogramme 2009
In einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 07./08. Februar
wird über die brachliegenden Bundesgelder zur Ausländerintegration
berichtet. Dem Kanton Zürich stehen gemäss diesem Bericht rund 22 Millionen für
vorläufig Aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge zur
Verfügung. Diese Zahl ist jedoch nicht bestätigt. Das Kantonale Sozialamt hat in einem Schreiben vom 04. März
an alle Fürsorge- und Sozialhilfebehörden über die bestehenden
Integrationsprogramme für diese Personen sowie über ihre künftigen
Absichten orientiert. Unter anderem werden die bestehenden Angebote in
Zusammenarbeit mit der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern, den
Anbietern und dem Kantonalen Sozialamt überprüft. Ziel ist die klarere
Ausrichtung der Angebote auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt
und die Schaffung eines Controllings.
Position des ZAKK zur Teilrevision des
Sozialhilfegesetzes
Der Fachverband ZAKK verzichtet auf eine schriftliche Teilnahme am
Vernehmlassungsverfahren. Er begrüsst es aber sehr, dass mit der
Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Bereich der vorläufig
aufgenommenen Personen im Kanton Zürich der Systemwechsel vollzogen
wird. Ein Systemwechsel, der beinhaltet, dass diese Personengruppe nicht
mehr bloss geduldet, sondern aktiv beruflich und sozial integriert
werden soll. Es entspricht einem wichtigen Anliegen der ZAKK, für alle
hier lebenden Personen möglichst optimale Rahmenbedingungen für die
Integration bereitzustellen. Für vorläufig Aufgenommene gilt dies ganz
besonders, da sie grossmehrheitlich dauerhaft in der Schweiz
bleiben.
Stellungnahmen
der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zu den
vorgesehenen Änderungen des Asylgesetzes und des
Ausländergesetzes sowie aktueller Bericht
zum Sozialhilfe-Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden.
Änderung
des Asyl- und Ausländergesetzes - Medienmitteilung BFM
Der Bundesrat hat das
Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Asylgesetzes und des
Ausländergesetzes eröffnet. Das Asylverfahren soll beschleunigt und
Missbräuche konsequenter bekämpft werden. Medienmitteilung
vom 14.01.2009.
Weiterbildungsprogramm metier
Hier
finden Sie das Weiterbildungsprogramm der Sozialkonferenz des Kantons
Zürich metier 2009. Es bietet Kurse im Sozialhilfe- und
Vormundschaftsbereich an. Angesichts der beabsichtigten Einführung der
SKOS-Richtlinien für Personen mit F-Bewilligung sind Kurse über die
öffentliche Sozialhilfe von besonderem Interesse für Mitarbeitende im
Asylbereich.
Vernehmlassung zur Teilrevision des
Sozialhilfegesetzes
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt, eine
Vernehmlassung über den Entwurf für eine Änderung des
Sozialhilfegesetzes bis am 16. März 2009 durchzuführen. Für das
Asylwesen wesentlich sind die Änderungen des §5 a sowie §5 d. Die
Personengruppe der vorläufig Aufgenommenen werden neu den ordentlichen
Regeln des Sozialhilfegesetzes unterstellt (§ 5 d.). Diese Anpassung
trägt der Teilrevision des Asylgesetzes Rechnung, dass die
überwiegende Mehrheit dieser Personengruppe dauerhaft in der Schweiz
bleibt. Sie sollen beruflich und gesellschaftlich integriert werden
(Systemwechsel). Mit der Einführung dieser neuen Bestimmungen ist nicht
vor 2011 zu rechnen.
Genitalverstümmelung - erstes Urteil in der
Schweiz
Im Kanton Freiburg ist die Halbschwester eines Opfers von
Genitalverstümmelung zu sechs Monaten Gefängnis mit einer Bewährung
von zwei Jahren verurteilt worden. Mehr Infos finden Sie hier.
Der Fachverband hat zu diesem Thema anlässlich einer Fachtagung ein Grundlagenpapier
erarbeitet. Dieses ist auch unter der Rubrik Portrait zu finden.
Ombudsmann kritisiert Migrationsamt
Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat 2007 für das Ausstellen von
Ausweisen und Bewilligungen übermässig viel Zeit in Anspruch genommen.
Beim kantonalen Ombudsmann sind deswegen unzählig viele Beschwerden
eingegangen. Mehr Infos
im Artikel des Tages-Anzeiger.
Flüchtlingstag am 21. Juni
Auf der Homepage der
Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH finden Sie aktuelle Informationen
zum diesjährigen Flüchtlingstag, welcher während der Euro 08
stattfindet.
Informationen aus dem BFM
Unter den Medienmitteilungen
des BFM wird am 21.04.08 auf den Schlussbericht 'Controlling der
Integration von Flüchtlingen' hingewiesen. Dieser behandelt die
Bereiche berufliche und soziale Integration, Gesundheit und Spracherwerb
von B-Flüchtlingen. In der Mitteilung vom 04.03.2008 wird über die
Einführung des neuen Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS)
informiert. Dieses löst die beiden Informatiksysteme 'Zentrales
Ausländer-Register ZAR-3' und das 'Automatisierte
Personenregistratursystem AUPER2' ab.
Transfer in Nothilfestrukturen von Personen
mit Sozialhilfestopp
Nachdem zuerst alleinstehende Asylsuchende mit einem definitiven
Wegweisungsentscheid von den Gemeinden in die Nothilfezentren
umplatziert wurden, werden nun auch Familien mit Kindern in die
Nothilfestrukturen platziert. Kranke Personen sind bisher keine
betroffen. Über den Transfer-Entscheid des Kantonalen Sozialamtes
werden die Gemeinden vorinformiert. Die betroffenen Personen werden nur
ausnahmsweise, auf begründetes Verlangen, schriftlich durch das
Kantonale Sozialamt informiert.
Lage in Sri Lanka verschlechtert sich
In einer Medienmitteilung
begrüsst die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 14. Februar 2008, welches die
Kriterien für eine Wegweisung nach Sri Lanka deutlich strenger fasst.
Härtefallregelung
Diverse Beratungsstellen im Kanton Zürich werden mit Anfragen zu
diesem Thema konfrontiert und setzen sich dafür ein, dass die
restriktive Praxis des Kantons Zürich liberalisiert wird. Zur
Förderung der Integration ist es nach Ansicht des Fachverbandes
wichtig, dass Personen, welche schon längere Zeit in der Schweiz sind,
eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Dem ZAKK ist bekannt, dass
Vorstösse in diese Richtung auch an RR Hollenstein unternommen wurden.
Einige Beratungsstellen bieten Beratung bei der Gesuchstellung an das
Migrationsamt des Kantons Zürich. Nur das kantonale Migrationsamt kann
Gesuche an das Bundesamt für Migration weiterleiten. Ein Gesuch muss
die Voraussetzungen (Integrationsgrad) sowie ein Antrag enthalten. Empfehlungen
der SFH.
Aktuelles Buch 'Migrationsrecht'
Herausgegeben im Januar 2008 im Orell
Füssli Verlag. Das Buch enthält neben dem AuG, FZA und SDÜ sämtliche
dazugehörigen landesrechtlichen Erlasse sowie die migrationsrechtlich
massgeblichen Bestimmungen von BV, EMRK und UNO -
Kinderrechtskonvention. Herausgegeben von Marc Spescha, Hanspeter Thür,
Andreas Zün.
Neues Finanzierungsmodell - Medienmitteilung des
Regierungsrates vom 20.12.07
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Gemeinden per 01. Juli 2008
mit Einführung des neuen Finanzierungsmodelles 63.5% der
Globalpauschale erhalten. Dies entspricht der Grössenordnung der drei
bisherigen Pauschalen für Unterstützung, Unterbringung und
Sonderunterbringung. Die Höhe der Pauschale wird auf Grundlage der
Abrechnungen für das Jahr 2005 festgelegt und wird anfangs 2008 bekannt
gegeben. Medienmitteilung
und Regierungsratsbeschluss.
Sonderabgabe löst per 01.01.2008 SiRück ab
Das Bundesamt für Migration BFM informierte über die Details der
zukünftigen Regelung bezüglich Sonderabgabe von erwerbstätigen
Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Die neue Regelung ersetzt
die bisherige SiRück-Regelung und trifft per 1. Januar 2008 in Kraft.
Weitere Infos in der Medienmitteilung
des Bundes und im Merkblatt.
Härtefallregelung in den Kantonen
Mit der neuen Asylgesetzrevision wurde auch eine neue
Härtefallregelung aufgenommen. In Härtefällen kann der Kanton ein
Gesuch ans BFM richten. Eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren ist neben
der fortgeschrittenen Integration ein wichtiges Kriterium. Eine Recherche
der Wochenzeitung hat für Personen mit Sozialhilfestopp grosse
Unterschiede in der Anwendung der Härtefallregelung in den Kantonen
zutage gefördert.
Während beispielsweise der Kanton Zürich mit 1'200 vom Sozialhilfestopp
betroffenen Personen lediglich für 4 Personen ein Gesuch beim BFM
stellte, sind es im Kanton Waadt 349 Gesuche bei 800 betroffenen
Personen. Genaue Zahlen bei Personen mit hängigem Vollzug und
vorläufig Aufgenommenen sind keine veröffentlicht. Weitere Informationen.
Neue Nothilfeverordnung
Als Folge der Asylgesetzrevision haben abgewiesene Personen nur noch
Anspruch auf Nothilfe. Die vom Regierungsrat erlassene neue
Nothilfeverordnung regelt in Anlehnung an die bisherige Verordnung über
den Vollzug von Nichteintretensentscheiden die Nothilfe für alle
Personen ohne Aufenthaltsrecht. Sie tritt auf den 01. Januar 2008 in
Kraft. Mehr dazu in der Medienmitteilung
des Regierungsrates vom 08.11.2007.
Integrationsangebote im Ausländerbereich
Im Zusammenhang mit dem revidierten Asylgesetz wurde unter anderem auch
die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
(VIntA) verabschiedet. Um für die Anbieter im Asyl- und
Flüchtlingsbereich Sicherheit zu schaffen und die Durchführung 2008 zu
gewährleisten, hat das Kantonale Sozialamt entschieden, die bestehenden
Integrationsprogramme im bisherigen Umfang weiter zu finanzieren. Das
Jahr 2008 wird als Übergangsjahr betrachtet, in dem die
Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Angebote überprüft werden.
Hauptziel ist die Förderung des Spracherwerbs und die rasche
Integration in den Arbeitsmarkt. Insgesamt stehen 2008 4 Mio Franken zur
Verfügung.
Verordnungen zum Ausländer- und Asylgesetz
Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnungen zum neuen Ausländer-
und zum revidierten Asylgesetz am 24. Oktober 2007 genehmigt und die
vollständige Inkraftsetzung des Ausländer- und Asylgesetzes per
01.01.2008 beschlossen. Nähere Infos in der Medienmitteilung
des Bundes. Weitere Stellungnahmen sind auf der Homepage
der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH zu finden.
Wichtige Änderungen mit Auswirkungen auf die Gemeinden betreffen den
Sozialhilfestopp und die Globalpauschale. Ab 01.01.2008 erhalten
Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch nur noch Nothilfe. Der Kanton
wird für diese Personen das gleiche Vorgehen wie bei den NEE-Personen
anwenden. Weitere Informationen an die Gemeinden folgen.
Die Unterbringungs- und Unterstützungspauschale wird
durch eine Globalpauschale abgelöst. Die genaue Höhe dieser Pauschale
wird erst im Januar 2008 festgesetzt und auf den 01. Juli 2008
eingeführt.
Der Bund übernimmt für vorläufig Aufgenommene die Kosten
nur noch für 7 Jahre, danach ist der Kanton zuständig. Der Kanton
Zürich hat entschieden diese Personengruppe weiterhin nach
Asylansätzen zu unterstützen. Somit gibt es keine Änderungen im
Abrechnungswesen mit dem Kanton.
Personeller Wechsel bei der Schweizerischen
Flüchtlingshilfe
Jürg Schertenleib verlässt nach zehn Jahren die Schweizerische Flüchtlingshilfe
SFH per Ende August. Neue Leiterin des Rechtsdienstes ist Susanne Bolz. Medienmitteilung
der SFH.
Integrationsförderung durch den Kanton:
Projektunterstützung 2008
Schwerpunkte
und Richtlinien der kantonalen Integrationsförderung basieren auf
dem neuen Schwerpunkteprogramm
2008 bis 2011 des Bundes.
Bund streicht der Schweizerischen
Flüchtlingshilfe den Hauptauftrag auf Ende 2007
Im Jahre 2006 verwaltete die SFH fast 7 Millionen Bundesgeld gemäss
zwei Verträgen mit dem Bundesamt für Migration (BFM). Mit dem
gestrichenen Hauptauftrag hat die SFH mit mehr als 4 Millionen Franken
Projekte für die Integration für Flüchtlinge unterstützt. Ab 2008
wird die Kontrolle über die Integration beim BFM zentralisiert.
Integrationpolitik des Bundes: Konkrete
Massnahmen beschlossen.
Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung
einen umfassenden Bericht mit einem Massnahmenplan zur Integrationsförderungspolitik
verabschiedet. Der Bericht enthält ein Paket von verschiedenen
Massnahmen, in erster Linie aus den Bereichen Sprache, Bildung und
Arbeit. Zum Bericht und Massnahmenpaket, welches von verschiedenen zuständigen
Ämtern und Departementen unter der Federführung des Bundesamts für
Migration entwickelt worden ist, gehört auch eine neue Umsetzungs- und
Koordinationsorganisation.
Jugendliche aus dem Balkan - eine Studie
Unter dem Titel 'Jugendliche aus dem Balkan - Migration und Integration
als Herausforderung für die Jugendhilfe' ist ein Buch erschienen,
welches sich der Frage widmet, wie Einrichtungen der Jugendhilfe im
Kanton Zürich die spezifische Situation von Jugendlichen aus dem Balkan
bearbeiten und welchen Rahmenbedingungen sie sich gegenübergestellt
sehen. Das Buch ist eine Studie der Hochschule für Soziale Arbeit
Zürich und ist im Rüegger Verlag erschienen.
Arztwahl für Asylsuchende bleibt
eingeschränkt
Asylsuchende, die Sozialhilfe beziehen, dürfen sich nur von einem
Arzt behandeln lassen, der auf der Asyl-Hausarztliste aufgeführt ist.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Krankenkasse Helsana
gutgeheissen und stützt damit die Vereinbarung, welche 2001 vom Kanton
Zürich, der Ärztegesellschaft und der Helsana getroffen wurde.
Kommission für die Begleitung von
Härtefällen im Asylbereich - Ablehnung
Das Postulat wurde im Kantonsrat am 19.03.2007 mit 75:68 Stimmen abgelehnt. Darin
wurde die Regierung ersucht
für die Begleitung der Härtefälle gemäss Art. 14 AsylG eine
Kommission (Härtefallkommission) zu bilden. Diese sollte sich aus
Vertretern des Migrationsamtes, des Sozialamtes, von Sozial- und Fürsorgebehörden,
der Hilfswerke und der Asylorganisationen zusammensetzen und die Aufgabe
übernehmen, die Empfehlungen zuhanden der Sicherheitsdirektion für die
Praxis gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG zu erarbeiten.
Gleichzeitig sollte sie zuhanden der Sicherheitsdirektion die Kriterien für
den Ausschluss von Sozialhilfe gemäss Art. 82 Abs. 1
AsylG
erarbeiten.
Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung des Ausländer-
und Asylgesetzes
Am 28. März 2007 hat der Bundesrat zwei Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Es handelt sich einerseits um die Vernehmlassung zur Umsetzung des neuen
Ausländer- und Asylgesetzes und andererseits um die Vernehmlassung zur
Umsetzung von Schengen/Dublin. Die Vernehmlassungsverfahren dauern bis
zum 30. Juni 2007. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage
des Bundesamtes für Migration (BFM) sowie unter Medienmitteilung.
Die Asyl- und Migrationsfachperson - Ein
eidgenössisch anerkannter Beruf
Nach achtjähriger Vorarbeit wurde im Januar 2007 der Beruf der
„Asyl- und Migrationsfachperson“, kurz AMFP,
auf der Basis einer Berufsprüfung gemäss neuem
Berufsbildungsgesetz durch das Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie BBT anerkannt. Weitere Infos hier.
Der
Vorbereitungslehrgang Fachperson Asyl und Migration (AFMP) ist unter Agogis
in der Rubrik Weiterbildung
zu finden.
Integrationsvereinbarungen - Studie der
Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH)
Die am 6. Februar 2007 veröffentlichte Studie der SFH relativiert
die Wirkung von Integrationsvereinbarungen. Andere Staaten setzen auf
den Einbezug der Zivilgesellschaft und die konkrete Unterstützung von
Freiwilligenprojekten. Dies gelte es bei der Umsetzung der im neuen Ausländergesetz
vorgesehenen Integrationsstrategie zu berücksichtigen. Hier die Kurzzusammenfassung.
Weitere Informationen auf der Homepage
der SFH.
Bundesverwaltungsgericht anstelle der
Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK)
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) wird per 01. Januar 2007
durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt. Die Internetseite der ARK (www.ark-cra.ch
mit der Sammlung der Rechtsprechung EMARK) wird in reduzierter Form
weiter betrieben. Informationen über das Bundesverwaltungsgericht
finden Sie hier.
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