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Aktuelles

Die Neuigkeiten der vergangenen Jahren finden Sie auf den Archiv-Seiten.

Inländervorrang wieder angewendet
Vom Amt für Arbeit und Wirtschaft AWA wird der Inländervorrang bei Erststellengesuchen angesichts der verschlechterten Wirtschaftslage und den steigenden Arbeitslosenzahlen bereits seit April 2009 wieder angewendet. Dies betrifft nur Personen mit N-Ausweis resp. einem pendenten Asylgesuch, die in der Schweiz noch nicht einer Erwerbsarbeit nachgegangen sind (Erststellenantritt) und nicht Asylsuchende, die bereits früher eine Arbeitsbewilligung erhalten haben und eine neue Bewilligung für einen anderen Arbeitgeber beantragen (Stellenwechsel). Ob eine 2-jährige Wartefrist wie vor sieben Jahren Anwendung findet ist noch offen.

Vernetzung der Fachstellen für Integration
Der Newsletter Integration des Bundesamtes für Migration informiert regelmässig über Entwicklungen, Projekte und Publikationen im Bereich der Integration. In der Aprilausgabe wird auf die neue Website der 'Schweizerischen Konferenz der Fachstellen für Integration' KoFI hingewiesen. Diese vernetzt die Kompetenzzentren Integration, die im Rahmen des Schwerpunkteprogrammes 2A von Bund, Kantonen und Städten beauftragt sind. Die Website verlinkt übersichtlich alle Kompetenzzentren Integration auf einer Plattform und gibt Einblick in die Aktivitäten des Verbandes. Neu ist die KoFI online erreichbar unter www.kofi-cosi.ch

Härtefallkommission wird eingesetzt
Der Regierungsrat hat entschieden eine Härtefallkommission einzusetzen. Gemäss Medienmitteilung regelt der Regierungsrat das Geschäft mit einer Verordnung, welche am 01. September 2009 in Kraft treten soll. Die Kommission soll sich aus 7 oder 9 Repräsentant/innen von Landeskirchen, Hilfswerken, Gemeindevertretern und kantonalen Integrationsbeauftragten zusammensetzen. Das Gremium soll bei voller Akteneinsicht Einzelfälle beurteilen und dem Migrationsamt Empfehlungen abgeben. Weichen die Empfehlungen von der Beurteilung des Migrationsamtes ab, liegt der definitive Entscheid über ein Bleiberecht bei Regierungsrat Hollenstein.

Registrierung von Geburten - Gutachten
Zivilstandsbehörden lehnen es ab, Vaterschaftsanerkennungen und Geburten ins Zivilstandregister einzutragen, wenn die ausländischen Eltern keine Papiere haben, keinen Wohnsitz nachweisen können oder ihre Identität nicht geklärt ist. 
In einem Gutachten der pro juventute und der Demokratischen Jurist/innen wird in Bezug auf die Praxis der Zivilstandsämter folgendes ausgeführt: Die Zivilstandsämter gehen bei der Registrierung der Geburten von Kinder mit ausländischen Eltern sehr unterschiedlich vor. Die herrschenden Unsicherheiten führen im Ergebnis zu einem Muster strukturell bedingter Missachtungen des Rechts von Kindern auf Registrierung. Das eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen hat umfassende Weisungskompetenz. pro juventute ist überzeugt, dass eindeutige und mit der Kinderrechtskonvention im Einklang stehende Klarstellungen gegenüber den Zivilstandsämter und den kantonalen Aufsichtsbehörden angebracht sind. Dazu müsste nach Ansicht von pro juventute Ziffer 4.2 und 4.2.1. des Kreisschreibens vom 30. Mai 2005 über die Beurkundung der Personendaten von Ausländerinnen und Ausländern in Erinnerung gerufen werden. Diese Regelung muss für die Registrierung von Geburten auch dann gelten, wenn die Identität der Eltern als «streitig» gilt. Wie lange mit der Beurkundung zugewartet werden kann, oder die Dauer der «vernünftigen Frist» zur Beschaffung von Dokumenten, darf aber entgegen dem Kreisschreiben nicht im Ermessen der zuständigen Behörden liegen. Massgebend ist vielmehr die von der Kinderrechtskonvention und vom Zivilpakt verlangte Pflicht zur unverzüglichen Registrierung.

Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme 2009
In einem  Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 07./08. Februar wird über die brachliegenden Bundesgelder zur Ausländerintegration berichtet. Dem Kanton Zürich stehen gemäss diesem Bericht rund 22 Millionen für vorläufig Aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung. Diese Zahl ist jedoch nicht bestätigt. Das Kantonale Sozialamt hat in einem Schreiben vom 04. März an alle Fürsorge- und Sozialhilfebehörden über die bestehenden Integrationsprogramme für diese Personen sowie über ihre künftigen Absichten orientiert. Unter anderem werden die bestehenden Angebote in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern, den Anbietern und dem Kantonalen Sozialamt überprüft. Ziel ist die klarere Ausrichtung der Angebote auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und die Schaffung eines Controllings.

Position des ZAKK zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Der Fachverband ZAKK verzichtet auf eine schriftliche Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren. Er begrüsst es aber sehr, dass mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Bereich der vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton Zürich der Systemwechsel vollzogen wird. Ein Systemwechsel, der beinhaltet, dass diese Personengruppe nicht mehr bloss geduldet, sondern aktiv beruflich und sozial integriert werden soll. Es entspricht einem wichtigen Anliegen der ZAKK, für alle hier lebenden Personen möglichst optimale Rahmenbedingungen für die Integration bereitzustellen. Für vorläufig Aufgenommene gilt dies ganz besonders, da sie grossmehrheitlich dauerhaft in der Schweiz bleiben. 

Stellungnahmen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
Stellungnahme
der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zu den vorgesehenen Änderungen des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes sowie aktueller Bericht zum Sozialhilfe-Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden.

Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes - Medienmitteilung BFM
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes eröffnet. Das Asylverfahren soll beschleunigt und Missbräuche konsequenter bekämpft werden. Medienmitteilung vom 14.01.2009.

Weiterbildungsprogramm metier
Hier finden Sie das Weiterbildungsprogramm der Sozialkonferenz des Kantons Zürich metier 2009. Es bietet Kurse im Sozialhilfe- und Vormundschaftsbereich an. Angesichts der beabsichtigten Einführung der SKOS-Richtlinien für Personen mit F-Bewilligung sind Kurse über die öffentliche Sozialhilfe von besonderem Interesse für Mitarbeitende im Asylbereich.

Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung über den Entwurf für eine Änderung des Sozialhilfegesetzes bis am 16. März 2009 durchzuführen. Für das Asylwesen wesentlich sind die Änderungen des §5 a sowie §5 d. Die Personengruppe der vorläufig Aufgenommenen werden neu den ordentlichen Regeln des Sozialhilfegesetzes unterstellt (§ 5 d.). Diese Anpassung trägt der Teilrevision des Asylgesetzes Rechnung, dass die überwiegende Mehrheit dieser Personengruppe dauerhaft in der Schweiz bleibt. Sie sollen beruflich und gesellschaftlich integriert werden (Systemwechsel). Mit der Einführung dieser neuen Bestimmungen ist nicht vor 2011 zu rechnen.

Genitalverstümmelung - erstes Urteil in der Schweiz
Im Kanton Freiburg ist die Halbschwester eines Opfers von Genitalverstümmelung zu sechs Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren verurteilt worden. Mehr Infos finden Sie hier. Der Fachverband hat zu diesem Thema anlässlich einer Fachtagung ein Grundlagenpapier erarbeitet. Dieses ist auch unter der Rubrik Portrait zu finden.

Ombudsmann kritisiert Migrationsamt
Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat 2007 für das Ausstellen von Ausweisen und Bewilligungen übermässig viel Zeit in Anspruch genommen. Beim kantonalen Ombudsmann sind deswegen unzählig viele Beschwerden eingegangen. Mehr Infos im Artikel des Tages-Anzeiger.

Flüchtlingstag am 21. Juni
Auf der Homepage der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH finden Sie aktuelle Informationen zum diesjährigen Flüchtlingstag, welcher während der Euro 08 stattfindet. 

Informationen aus dem BFM
Unter den Medienmitteilungen des BFM wird am 21.04.08 auf den Schlussbericht 'Controlling der Integration von Flüchtlingen' hingewiesen. Dieser behandelt die Bereiche berufliche und soziale Integration, Gesundheit und Spracherwerb von B-Flüchtlingen. In der Mitteilung vom 04.03.2008 wird über die Einführung des neuen Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) informiert. Dieses löst die beiden Informatiksysteme 'Zentrales Ausländer-Register ZAR-3' und das 'Automatisierte Personenregistratursystem AUPER2' ab.

Transfer in Nothilfestrukturen von Personen mit Sozialhilfestopp
Nachdem zuerst alleinstehende Asylsuchende mit einem definitiven Wegweisungsentscheid von den Gemeinden in die Nothilfezentren umplatziert wurden, werden nun auch Familien mit Kindern in die Nothilfestrukturen platziert. Kranke Personen sind bisher keine betroffen. Über den Transfer-Entscheid des Kantonalen Sozialamtes werden die Gemeinden vorinformiert. Die betroffenen Personen werden nur ausnahmsweise, auf begründetes Verlangen, schriftlich durch das Kantonale Sozialamt informiert. 

Lage in Sri Lanka verschlechtert sich
In einer Medienmitteilung begrüsst die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 14. Februar 2008, welches die Kriterien für eine Wegweisung nach Sri Lanka deutlich strenger fasst.

Härtefallregelung
Diverse Beratungsstellen im Kanton Zürich werden mit Anfragen zu diesem Thema konfrontiert und setzen sich dafür ein, dass die restriktive Praxis des Kantons Zürich liberalisiert wird. Zur Förderung der Integration ist es nach Ansicht des Fachverbandes wichtig, dass Personen, welche schon längere Zeit in der Schweiz sind, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Dem ZAKK ist bekannt, dass Vorstösse in diese Richtung auch an RR Hollenstein unternommen wurden. Einige Beratungsstellen bieten Beratung bei der Gesuchstellung an das Migrationsamt des Kantons Zürich. Nur das kantonale Migrationsamt kann Gesuche an das Bundesamt für Migration weiterleiten. Ein Gesuch muss die Voraussetzungen (Integrationsgrad) sowie ein Antrag enthalten. Empfehlungen der SFH.

Aktuelles Buch 'Migrationsrecht'
Herausgegeben im Januar 2008 im Orell Füssli Verlag. Das Buch enthält neben dem AuG, FZA und SDÜ sämtliche dazugehörigen landesrechtlichen Erlasse sowie die migrationsrechtlich massgeblichen Bestimmungen von BV, EMRK und UNO - Kinderrechtskonvention. Herausgegeben von Marc Spescha, Hanspeter Thür, Andreas Zün.

Neues Finanzierungsmodell - Medienmitteilung des Regierungsrates vom 20.12.07
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Gemeinden per 01. Juli 2008 mit Einführung des neuen Finanzierungsmodelles 63.5% der Globalpauschale erhalten. Dies entspricht der Grössenordnung der drei bisherigen Pauschalen für Unterstützung, Unterbringung und Sonderunterbringung. Die Höhe der Pauschale wird auf Grundlage der Abrechnungen für das Jahr 2005 festgelegt und wird anfangs 2008 bekannt gegeben. Medienmitteilung und Regierungsratsbeschluss.

Sonderabgabe löst per 01.01.2008 SiRück ab
Das Bundesamt für Migration BFM informierte über die Details der zukünftigen Regelung bezüglich Sonderabgabe von erwerbstätigen Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Die neue Regelung ersetzt die bisherige SiRück-Regelung und trifft per 1. Januar 2008 in Kraft. Weitere Infos in der Medienmitteilung des Bundes und im Merkblatt.

Härtefallregelung in den Kantonen
Mit der neuen Asylgesetzrevision wurde auch eine neue Härtefallregelung aufgenommen. In Härtefällen kann der Kanton ein Gesuch ans BFM richten. Eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren ist neben der fortgeschrittenen Integration ein wichtiges Kriterium. Eine Recherche der Wochenzeitung hat für Personen mit Sozialhilfestopp grosse Unterschiede in der Anwendung der Härtefallregelung in den Kantonen zutage gefördert. Während beispielsweise der Kanton Zürich mit 1'200 vom Sozialhilfestopp betroffenen Personen lediglich für 4 Personen ein Gesuch beim BFM stellte,  sind es im Kanton Waadt 349 Gesuche bei 800 betroffenen Personen. Genaue Zahlen bei Personen mit hängigem Vollzug und vorläufig Aufgenommenen sind keine veröffentlicht. Weitere Informationen.

Neue Nothilfeverordnung
Als Folge der Asylgesetzrevision haben abgewiesene Personen nur noch Anspruch auf Nothilfe. Die vom Regierungsrat erlassene neue Nothilfeverordnung regelt in Anlehnung an die bisherige Verordnung über den Vollzug von Nichteintretensentscheiden die Nothilfe für alle Personen ohne Aufenthaltsrecht. Sie tritt auf den 01. Januar 2008 in Kraft. Mehr dazu in der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 08.11.2007.

Integrationsangebote im Ausländerbereich
Im Zusammenhang mit dem revidierten Asylgesetz wurde unter anderem auch die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) verabschiedet. Um für die Anbieter im Asyl- und Flüchtlingsbereich Sicherheit zu schaffen und die Durchführung 2008 zu gewährleisten, hat das Kantonale Sozialamt entschieden, die bestehenden Integrationsprogramme im bisherigen Umfang weiter zu finanzieren. Das Jahr 2008 wird als Übergangsjahr betrachtet, in dem die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Angebote überprüft werden. Hauptziel ist die Förderung des Spracherwerbs und die rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Insgesamt stehen 2008 4 Mio Franken zur Verfügung.

Verordnungen zum Ausländer- und Asylgesetz
Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnungen zum neuen Ausländer- und zum revidierten Asylgesetz am 24. Oktober 2007 genehmigt und die vollständige Inkraftsetzung des Ausländer- und Asylgesetzes per 01.01.2008 beschlossen. Nähere Infos in der Medienmitteilung des Bundes. Weitere Stellungnahmen sind auf der Homepage der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH zu finden.
Wichtige Änderungen mit Auswirkungen auf die Gemeinden betreffen den Sozialhilfestopp und die Globalpauschale. Ab 01.01.2008 erhalten Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch nur noch Nothilfe. Der Kanton wird für diese Personen das gleiche Vorgehen wie bei den NEE-Personen anwenden. Weitere Informationen an die Gemeinden folgen.
Die Unterbringungs- und Unterstützungspauschale wird  durch eine Globalpauschale abgelöst. Die genaue Höhe dieser Pauschale wird erst im Januar 2008 festgesetzt und auf den 01. Juli 2008 eingeführt. 
Der Bund übernimmt für vorläufig Aufgenommene die Kosten nur noch für 7 Jahre, danach ist der Kanton zuständig. Der Kanton Zürich hat entschieden diese Personengruppe weiterhin nach Asylansätzen zu unterstützen. Somit gibt es keine Änderungen im Abrechnungswesen mit dem Kanton.

Personeller Wechsel bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
Jürg Schertenleib verlässt nach zehn Jahren die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH per Ende August. Neue Leiterin des Rechtsdienstes ist Susanne Bolz. Medienmitteilung der SFH.

Integrationsförderung durch den Kanton: Projektunterstützung 2008 
Schwerpunkte und Richtlinien der kantonalen Integrationsförderung basieren auf dem neuen Schwerpunkteprogramm 2008 bis 2011 des Bundes. 

Bund streicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe den Hauptauftrag auf Ende 2007
Im Jahre 2006 verwaltete die SFH fast 7 Millionen Bundesgeld gemäss zwei Verträgen mit dem Bundesamt für Migration (BFM). Mit dem gestrichenen Hauptauftrag hat die SFH mit mehr als 4 Millionen Franken Projekte für die Integration für Flüchtlinge unterstützt. Ab 2008 wird die Kontrolle über die Integration beim BFM zentralisiert.

Integrationpolitik des Bundes: Konkrete Massnahmen beschlossen.
Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung einen umfassenden Bericht mit einem Massnahmenplan zur Integrationsförderungspolitik verabschiedet. Der Bericht enthält ein Paket von verschiedenen Massnahmen, in erster Linie aus den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit. Zum Bericht und Massnahmenpaket, welches von verschiedenen zuständigen Ämtern und Departementen unter der Federführung des Bundesamts für Migration entwickelt worden ist, gehört auch eine neue Umsetzungs- und Koordinationsorganisation.

Jugendliche aus dem Balkan - eine Studie
Unter dem Titel 'Jugendliche aus dem Balkan - Migration und Integration als Herausforderung für die Jugendhilfe' ist ein Buch erschienen, welches sich der Frage widmet, wie Einrichtungen der Jugendhilfe im Kanton Zürich die spezifische Situation von Jugendlichen aus dem Balkan bearbeiten und welchen Rahmenbedingungen sie sich gegenübergestellt sehen. Das Buch ist eine Studie der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich und ist im Rüegger Verlag erschienen.

Arztwahl für Asylsuchende bleibt eingeschränkt
Asylsuchende, die Sozialhilfe beziehen, dürfen sich nur von einem Arzt behandeln lassen, der auf der Asyl-Hausarztliste aufgeführt ist. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Krankenkasse Helsana gutgeheissen und stützt damit die Vereinbarung, welche 2001 vom Kanton Zürich, der Ärztegesellschaft und der Helsana getroffen wurde.

Kommission für die Begleitung von Härtefällen im Asylbereich - Ablehnung
Das Postulat wurde im Kantonsrat am 19.03.2007 mit 75:68 Stimmen abgelehnt. Darin wurde die Regierung ersucht für die Begleitung der Härtefälle gemäss Art. 14 AsylG eine Kommission (Härtefallkommission) zu bilden. Diese sollte sich aus Vertretern des Migrationsamtes, des Sozialamtes, von Sozial- und Fürsorgebehörden, der Hilfswerke und der Asylorganisationen zusammensetzen und die Aufgabe übernehmen, die Empfehlungen zuhanden der Sicherheitsdirektion für die Praxis gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG zu erarbeiten. Gleichzeitig sollte sie zuhanden der Sicherheitsdirektion die Kriterien für den Ausschluss von Sozialhilfe gemäss Art. 82 Abs. 1 AsylG erarbeiten.

Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung des Ausländer- und Asylgesetzes
Am 28. März 2007 hat der Bundesrat zwei Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Es handelt sich einerseits um die Vernehmlassung zur Umsetzung des neuen Ausländer- und Asylgesetzes und andererseits um die Vernehmlassung zur Umsetzung von Schengen/Dublin. Die Vernehmlassungsverfahren dauern bis zum 30. Juni 2007. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration (BFM) sowie unter Medienmitteilung.

Die Asyl- und Migrationsfachperson - Ein eidgenössisch anerkannter Beruf
Nach achtjähriger Vorarbeit wurde im Januar 2007 der Beruf der „Asyl- und Migrationsfachperson“, kurz AMFP, auf der Basis einer Berufsprüfung gemäss neuem Berufsbildungsgesetz durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT anerkannt. Weitere Infos hier. Der Vorbereitungslehrgang Fachperson Asyl und Migration (AFMP) ist unter Agogis in der Rubrik Weiterbildung zu finden.

Integrationsvereinbarungen - Studie der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH)
Die am 6. Februar 2007 veröffentlichte Studie der SFH relativiert die Wirkung von Integrationsvereinbarungen. Andere Staaten setzen auf den Einbezug der Zivilgesellschaft und die konkrete Unterstützung von Freiwilligenprojekten. Dies gelte es bei der Umsetzung der im neuen Ausländergesetz vorgesehenen Integrationsstrategie zu berücksichtigen. Hier die Kurzzusammenfassung. Weitere Informationen auf der Homepage der SFH.

Bundesverwaltungsgericht anstelle der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK)
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) wird per 01. Januar 2007 durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt. Die Internetseite der ARK (www.ark-cra.ch mit der Sammlung der Rechtsprechung EMARK) wird in reduzierter Form weiter betrieben. Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie hier.


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